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,.. aber das Wort unseres Gottes bleibt ewiglich." (Jes. 40)

 

(Nachfolgende Erklärung wurde am 10.J uni 1963 veröffentlicht und anschließend von mehr als 400 ordinierten Brüdern aus Gesamtdeutschland unterzeichnet. Sie hat bis heute nichts von ihrer Aktualität verloren.)

 

Erklärung evangelisch-lutherischer Pastoren

zur Frage der Zulassung von Frauen zum Geistlichen Amt

 

Angesichts der Tatsache, daß in den letzten Jahren verschiedene Kirchen Augsburgischen Bekenntnisses die Ordination von Frauen zum Geistlichen Amt der Kirche eingeführt haben bzw. einzuführen beabsichtigen, erklären wir lutherischen Pastoren, in unserem Gewissen durch unser Ordinationsgelübde gebunden, folgendes:

Die Frage der Zulassung von Frauen zum Geistlichen Amt (Amt der Predigt und Sakramentsverwaltung) ist durch das Zeugnis der Hl. Schrift eindeutig und grundsätzlich im ablehnenden Sinne entschieden (l. Kor. 14,34-37 und 1.Tim. 2, 11 - 15; vgl. auch die Aussagen über die Kephale-Struktur der Kirche in 1. Kor. 11 und Eph. 5). Daraus folgt, daß es in der Kirche nach dem Willen des HERRN und den Weisungen Seiner Apostel keine weiblichen Träger des Geistlichen Amtes geben darf.

2. Der rechtmäßige Dienst der Frau in der Gemeinde vollzieht sich nach der Hl. Schrift im Bereich der Diakonie mit all ihren verschiedenen Zweigen. Er ist ein Dienst sui generis und im Vergleich zu dem im Geistlichen Amt keineswegs abzuwerten. Gerade in unserer Zeit bestehen hier dringende Aufgaben für theologisch ausgebildete Frauen (besonders in der katechetischen, pädagogischen und volksmissionarischen Arbeit), die eine positive Neuregelung dieses Dienstes erforderlich machen, ohne daß derselbe mit dem Geistlichen Amt vermengt wird. Die Prophetie von Frauen, von der das Neue Testament auch redet, liegt auf dem Gebiet außerordentlicher charismatischer Berufung und hat mit dem geordneten Predigtamt der Kirche nichts zu tun.

3. Wo mittels kirchlicher Gesetzgebung der Zugang zum Geistlichen Amt für Frauen geöffnet wird, ist die Grenze dessen, was in der Kirche nach dem Willen des HERRN und den apostolischen Weisungen geboten oder auch nur erlaubt ist, überschritten. Frauen, denen im Rahmen einer derartigen Gesetzgebung das Recht zur Predigt und Sakramentsverwaltung zugestanden wird, ermangeln des Auftrages durch den HERRN der Kirche. Sie sind, gleich, ob sie den Titel Pfarrerin, Pastorin, Pfarrvikarin oder Vikarin führen, nicht Trägerinnen des Geistlichen Amtes im Sinne des Neuen Testaments,und der ev.-luth. Bekenntnisschriften (C.A.V und XIV).

4. An Frauen vollzogene Ordinationen ermangeln der Legitimation durch den HERRN der Kirche und können daher nicht als Seine Berufung, Segnung und Sendung in das Geistliche Amt angesehen werden. Synoden, Kirchenregierungen und Bischöfe, die solche Ordinationen veranlassen oder vollziehen, handeln im Ungehorsam gegen die Hl. Schrift und verletzen ihr kirchenregimentliches Amt (C.A. XXVIII); sie gefährden damit außerdem durch Heraustreten aus einer fast 2000jährigen gesamtkirchlichen Tradition die Bemühungen um die sichtbare Einheit der Kirche Christi.


5. Von Frauen ausgeführte Amtshandlungen, insbesondere Verwaltung des Altarsakraments und öffentliche Predigt, sind unrechtmäßig und von gewissensmäßig an die Hl. Schrift gebundenen Gliedern der ev.-luth. Kirche zu meiden.

6. Die in einzelnen lutherischen Kirchen beschlossenen oder vorbereiteten Gesetze, wonach Frauen zum Geistlichen Amt zugelassen werden können, dürfen nicht anerkannt und auch um eines leidlichen Friedens und einer äußeren Einigkeit willen nicht toleriert werden. Sie müssen als Symptome der inneren Zersetzung und Verweltlichung der Kirche erkannt und aufgedeckt werden. Sie sind ein alarmierendes Zeichen, daß es für die evAuth. Gemeinden samt ihren Pastoren an der Zeit ist, Buße zu tun, zu bekennen und mit dem Apostelwort (Apg. 5, 29) Ernst zu machen: "Man muß GOTT mehr gehorchen, denn den Menschen."

Daraus folgt. Frauen in kirchenleitenden Ämtern (Propst Superintendent, Bischof u.a.) "ermangeln der Legitimation durch den HERRN der Kirche", sind "nicht Trägerinnen des Geistlichen Amtes", und ihr damit verbundener Dienst ist"unrechtmüßig ... und zu meiden".


Pastor i.R. Edgar Spir - Wilhelm-Raabe-Weg 1 Sc - 21244 Buchholzi Nordheide Tel.
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